+49 (0)7564 304-2100   info@feelmoor.de  Karl-Wilhelm-Heck-Straße 12, 88410 Bad Wurzach 

Die Offene/Ambulante Badekur

Eine ambulante Vorsorgeleistung nach §23 Abs. 2 SGB V

Die ideale Kombination aus Gesundheit, Kur und Urlaub! Stärken Sie Ihre Gesundheit und beugen Sie mit einer ambulanten Badekur im feelMOOR Gesundresort Bad Wurzach vor. Genießen Sie die Kräfte aus der Natur - Moor & Thermalwasser - und das alles unter einem Dach.


Übernachtungspakete*

Anreise Mi. und Do., Verlängerungsnächte möglich (15% Rabatt auf Tagesrate) mit folgenden Inklusiv-Leistungen:

  • 14 oder 21 Übernachtungen
  • reichhaltiges Vital-Frühstücksbuffet und Abendessen 
  • Leihbademantel und Saunahandtuch
  • kostenfreies Wasser 24/7
  • ausgewählte Fitnesskurse inkl. der Wassergymnastik am Abend
  • Kurtaxe

* Vor Kurantritt ist ein Kurarztschein der zuständigen Krankenkasse gemeinsam mit Ihrem Hausarzt oder Orthopäden zu beantragen. Wichtig: Die Genehmigung der Krankenkasse oder eine Kopie des Kurmittelscheckhefts muss spätestens 1 Woche vor Anreise dem Rezeptionsteam vorliegen.

  • die Krankenkasse übernimmt zu 100% die Kosten für den Kurarzt
  • zudem werden 90% der verordneten Anwendungen von der Krankenkasse übernommen
  • in der Regel erhalten Sie mehrere Anwendungen pro Tag (Physiotherapie, Massagen, etc.)
  • pro Tag erhalten Sie bis zu 16,- € Zuschuss der Krankenkasse für die Unterkunft
  • auch als Antrag zur Prävention für Ihre Gesundheit möglich
  • die Badekur belastet das Budget Ihres Hausarztes nicht
  • den Zeitpunkt dieser Kurform bestimmen Sie selbst
  • alles unter einem Dach bequem im Bademantel erreichbar (Therapie-, Gesundheits- & Wellnessangebote)
  • wir vereinbaren Ihnen Ihren Termin zur Eingangsuntersuchung bei einem unserer ortsansässigen Badeärzte
  • telefonische Beratung bei offenen Fragen oder Hilfe bei der Antragsstellung - Tel. 07564/304-2100
  • zusätzliches Infomaterial (Flyer zur Vorgehensweise und Ablauf, Antragsformular)

14 ÜBERNACHTUNGEN

21 ÜBERNACHTUNGEN

 

termine

ganzjährig buchbar, 

außer 23.12. - 02.01.22

und 15.12. - 02.01.23

Übernachtungs-
paket

Inklusivangebot für 15 oder 21 Tage inkl. Kurtaxe

ab 1429,- € pro Person

im Classic Doppelzimmer oder Classic Einzelzimmer

14 ÜBERNACHTUNGEN

21 ÜBERNACHTUNGEN

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Ihr Weg zur offenen Badekur

1. Schritt: Ihr behandelnder Arzt am Heimatort bescheinigt nach einem Gespräch die medizinische Notwendigkeit einer Kurmaßnahme.

2. Schritt: Ihr behandelnder Arzt füllt den Antrag auf eine Gewährung einer Vorsorgeleistung zusammen mit Ihnen aus. Gemeinsam mit Ihrem Arzt wählen Sie aus, dass Sie gerne nach Bad Wurzach zur Kur kommen möchten.

3. Schritt: Der Antrag wird von Ihrem Arzt bei der Krankenkasse eingereicht. Bitte reservieren Sie in diesem Zuge gleich Ihren Wunschtermin bei uns im Resort und teilen uns Ihre Wünsche mit, um Terminengpässe zu vermeiden.

 4. Schritt: Wenn Ihre Kur genehmigt wurde, erhalten Sie ca. zwei Wochen vor Kurbeginn von Ihrer Krankenkasse einen sogenannten Kurarztschein und Ihren Kurmittelscheck.

5. Schritt: Sie schicken uns eine Kopie des Kurmittelscheckhefts sowie des Kurarztscheins bis spätestens 1 Woche vor Anreise. Wir vereinbaren Ihnen daraufhin einen Termin bei einem unserer ortsansässigen Badeärzte.

6. Schritt: Den original Kurarztschein legen Sie vor Ort dem Badearzt vor, der wie ein Überweisungsschein gilt. Der Badearzt verordnet Ihnen nach ärztlicher Untersuchung die Heilmittel, die auf Ihren Gesundheitszustand und Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind.

7. Schritt: Sie kommen mit Ihren Heilmittelverordnungen zu unserem Therapieplanungsteam. Dieses erstellt Ihnen daraufhin Ihren individuellen Terminplan für den gebuchten Aufenthaltszeitraum.

Darüber hinaus bleibt genügend Zeit für weitere Aktivitäten in unserem feelMOOR Gesundresort und der Umgebung (SPA, MOORbäder, Riedwanderung, Radtouren).

Ambulante/Offene Badekur

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Ambulante Badekur Gut zu Wissen! 

In der Regel können Sie als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung alle 3 Jahre eine ambulante Badekur beantragen. Bei bestimmten Erkrankungen, wie z.B. Rheuma sind sogar frühere Wiederholungszyklen möglich. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie 90% der Kurmittelkosten. Zudem erhalten Sie einen pauschalen Zuschuss zu den Übernachtungskosten.



Das sollte Ihr Antrag beinhalten

  • eine ausführliche und detaillierte Diagnose und Begründung des Arztes mit dem Hinweis, dass die Therapien am Heimatort ausgeschöpft sind
  • eine Auflistung der eigenen, bisher geleisteten Gesundheitsvorsorgemaßnahmen (Rechnungen, Teilnahmebestätigungen o.ä.)
  • einen Nachweis mit Begründung des Arztes (soweit möglich), dass bereits erfolgte Kurmaßnahmen zu einer Kostenersparnis für die Krankenkasse geführt haben und damit ein gesundheitlicher Erfolg erreicht wurde



 

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